German Verkauf von APPs im Store: Gewerbe anmelden/Ust.-ID

KMatle

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Morgen,

verkauft jemand von Euch APPs via Google Playstore?

Dass man ein Gewerbe anmelden muss (vereinfachte Form) und eine Ust.-ID braucht, ist mir klar.

Frage: Wie funktioniert das in der Praxis mit dem Finanzamt? Muss die MWSt. vorab abgeführt werden oder werden einfach alle Einnahmen in der Steuererklärung mit angegeben?

Worauf muss man noch achten?
 

Nerdworld

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Hallo!

Ich verkaufe zwar (noch) keine Apps im PlayStore, habe aber einen Developer-Account auf mein Unternehmen registriert.
Grundsätzlich brauchst du eigentlich gar kein Gewerbe anzumelden (das braucht man nur ab einer bestimmten Einnahme-Grenze, solange gelten die Einnahmen steuerrechtlich als nichtzuversteuerndes, geringfügiges Nebeneinkommen) - werden es aber ein paar hundert Euro im Monat, sollte man folgendes tun:

1. Gewerbe anmelden (Einzelunternehmen reicht völlig aus, einfach beim Gewerbeamt bzw. bei der Stadt, kostet ein paar Euro)
2. Ust.-ID beantragen

Ab hier wirds knifflig, man kann theoretisch unter der Kleinunternehmer-Regelung auf Abgabe der Mehrwertsteuer verzichten, da gibt es aber auch eine Grenze.

Ohne diese Regelung muss anfangs monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung durchgeführt werden (geht mit dem Elster-Programm sehr einfach) - ob die Einnahmen durch den PlayStore allerdings mit einer Mehrwert-Steuer belastet werden, weiß ich nicht - dafür gibt es aber in jedem Fall immer ein gesondertes Feld in Steuer/Umsatzsteuer-Erklärung.

Fürs erste würde ich mir keine Sorgen machen, da sich jede App ja nicht über Nacht 10.000 mal verkauft - anfangs liegt man auf jedenfall weit entfernt vor allem "Meldepflichtigem".

Viele Grüße
Daniel
 

nikolaus

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Vorsicht mit Gewerbe anmelden. Ist als Softwareentwickler nicht in allen Fällen nötig, hast du es, wirst du es nicht mehr los.

Bis zur Gelegenheitsgrenze, ich glaube 2TE im Jahr (einfach beim FA anrufen und fragen) musst du die Einnahmen nur bei der Steuererklärung/Jahresausgleich angeben. Wenn es mehr wird unbedingt zum Steuerberater (ich bin keiner).
 

GMan

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In NRW sind es AFAIK 2000 EUR, (die Du angeben musst in der EStE) - das MindestEINNAHMEN für ein dann zwingend steuerPFLICHTIGES Gewerbe liegt bei 18500 EUR.
Ansonsten, wie nikolaus schon schrieb, einfach beim FA anrufen - die sind gar nicht so böse wie man immer meint :D
 

KMatle

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nikolaus

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Nein, die normale Steuernummer und die UST-ID haben nichts miteinander zu tun und sehen auch ganz verschieden aus. Google wird das checken und dich ggf. auch noch exkommunizieren. Rede lieber mal mit dem Finanzamt, die sind verpflichtet wahrheitsgemäß zu helfen und nach meiner Erfahrung auch meistens freundlich und hilfsbereit, wenn man sie wie Menschen behandelt.

Erkläre die Situation und frage nach, ob mit der Beantragung der UST-ID auch gleich die Umsatzsteuerpflicht beginnt oder ein Gewerbe beantragt werden muss. Ich denke eher nicht, aber du MUSST nachfragen.

Versuche, das FA zu übertölpeln gehen oft lange gut, weil die Zeit haben. Irgendwann fliegt es aber doch auf und dann kannst du mit Ulli H. beim FC Landsberg spielen ;)
 
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